Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Angebot, Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
Allen Vertragsabschlüssen mit EasyData liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Die Angebote von EasyData sind stets freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung von EasyData entsprechend ihrem Inhalt oder durch Lieferung zustande.
Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung der EasyData-Geschäftsleitung. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von EasyData auf Dritte zu übertragen.
II. Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die Preise von EasyData gelten vorbehaltlich inzwischen erfolgter Preisänderungen durch den Lieferanten und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und einschliesslich der Verpackung ab Lager Eschborn. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, ab Lager Eschborn. Für gewerbliche Lieferungen in EU- oder Drittländer wird keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. EU-Länder-Auftraggeber teilen EasyData die Umsatzsteuer-ID-Nummer mit. Bei Privatpersonen aus EU- oder Drittländern wir die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
Für Pakete, die per Nachnahme verschickt werden, wird 3,50 € Nachnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Post erhebt für die Zustellung des Paketes per Nachnahme 2,00 €. Diese werden nicht gesondert auf unserer Rechnung ausgewiesen.
Bei Preisänderungen sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
Kosten für Installation, Kabel, Konvertierungen, Steckverbindungen, Montage und Schulung werden von EasyData gesondert in Rechnung gestellt.
Rechnungen von EasyData sind, soweit nichts besonderes vereinbart, unverzüglich nach Erhalt sofort ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Rückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen aus anderen Verträgen mit EasyData ist ausgeschlossen.
III. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung
Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden 4 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor, so kann EasyData die Weiterarbeit an allen Aufträgen mit dem Auftraggeber einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen, Forderungen, einschliesslich Wechsel und gestundeter Beträge, verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen von EasyData auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist EasyData berechtigt, vom Vertrag bzw. den Verträgen zurückzutreten und dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Kosten einschliesslich dem entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.
IV. Lieferzeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die besonders zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben, sowie nicht vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.
Die Einhaltung der Lieferfrist durch EasyData setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflicht durch den Auftraggeber voraus.
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftragsgebers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb des Willens von EasyData liegen, z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder der Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei Lieferung von EasyData eintreten, Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind von EasyData dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, kann EasyData von diesem Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber deswegen irgendwelche Ansprüche zustehen.
EasyData ist zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung berechtigt.
Sofern EasyData die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von EasyData.
V. Lieferung, Gefahrenübergang
Die Gefahr des zulässigen Untergangs geht mit der Übergabe der Lieferteile an den Auftraggeber über.
Vor Installation des Liefergegenstandes hat der Auftraggeber den Aufstellungsort, die Stromversorgung sowie sonstige Umgebungsbedingungen entsprechend den Anforderungen von EasyData einzurichten.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand an dem dafür bestimmten Ort aufgestellt wird. Soweit EasyData Hardware installiert, wird EasyData die notwendigen Inspektionen und Tests durchführen bzw. Dritte hiermit beauftragen.
VI. Annahmeverzug, Bestellung durch Abruf
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist EasyData berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann EasyData 20 % des Kaufpreises ohne Nachweise als Entschädigung verlangen, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. EasyData behält sich vor, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
Statt einer Geltendmachung dieser Rechte ist EasyData nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über die Ware zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggeber verzögert, ist EasyData berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch ½ % des Rechnungsbetrages pro Monat, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von EasyData bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, insbesondere bis zur Einlösung sämtlicher etwaiger in Zahlung gegebener Wechsel. Dies gilt auch im Falle der Verarbeitung der Ware von EasyData. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Waren, steht EasyData Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Waren von EasyData zu diesen anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
Die Vorbehaltsware darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von EasyData sicherungsübereignet oder verpfändet werden.
Die Vorbehaltsware darf vom Auftraggeber nur im ordentlichen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes wieterveräussert werden. Der Auftraggeber tritt hiermit im voraus bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen von EasyData aus Waren, Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ihm aus der Veräusserung zustehenden Forderungen in voller Höhe mit allen Nebenrechten an EasyData ab.
Der Auftraggeber bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt, jedoch nur solange er seine Verpflichtungen EasyData gegenüber erfüllt. Eingezogene Beträge hat er sofort an EasyData abzuführen, soweit die Forderungen von EasyData fällig sind.
EasyData ist verpflichtet, ihre zustehenden Sicherungen auf Verlangen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
Bei Zahlungsverzug durch drohende Zahlungsunfähigkeit, im Fall unbefriedigender Auskunft über die Zahlungsfähigkeit bzw. Vermögenslage des Auftraggebers, oder wenn Zwangsvollstreckung oder Wechselproteste gegen ihn vorkommen, ist EasyData befugt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch EasyData gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
Bei Beeinträchtigung der Eigentumsrechte von EasyData durch Dritte, insbesondere bei Beschlagnahme oder Pfändung der Ware, hat der Auftraggeber sofort unter Übersendung der ihm verfügbaren Unterlagen (z.B. Verpfändungsprotokoll) EasyData zu benachrichtigen und den Dritten auf die Eigentumsrechte von EasyData hinzuweisen. Die EasyData durch die Rechtsbeeinträchtigung entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber belastet. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, hat er auf Verlangen von EasyData den Schuldnern die Forderungsabtretungen anzuzeigen, wobei es EasyData frei steht, die Anzeige auch von sich aus vorzunehmen.
VIII. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Übernahme schriftlich an EasyData mitzuteilen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich die Gewährleistung nach Ziffer IX. Rücksendungen dürfen im Einvernehmen mit EasyData vorgenommen werden.
IX. Gewährleistung
EasyData verpflichtet sich, bei mangelhafter Lieferung oder Leistung, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, nach Wahl von EasyData zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Umtausch der fehlerhaften Teile oder Teilegruppen. Die zum Zweck des Austausches ausgebauten Teile gehen in das Eigentum von EasyData über.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, beginnend mit dem Gefahrenübergang. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, z.B. Unmöglichkeit, unangemessene Verzögerung, kann der Auftraggeber Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Fehlens von schriftlich zugesicherten Eigenschaften.
EasyData haftet insbesondere nicht für Mängel, wenn diese auf gebrauchsbedingtem Verschleiss von Teilen (Druckköpfe, Gummiwalzen, Typenräder, Luftfilter, Farbbänder, Farbbänder etc.) beruhen, wenn die in den Installationsvorschriften und Betriebsanleitungen gegebenen Bestimmungen nicht eingehalten werden, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter an der gelieferten Ware technische Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen usw. vorgenommen hat, wenn die gelieferten Gegenstände unsachgemäss aufgestellt, betrieben, behandelt oder gewartet werden, wenn die Mängel durch die Verwendung von Zubehörteilen oder sonstigen Vorrichtungen verursacht worden sind, die nicht von EasyData geliefert wurden, wenn die Mängel durch von EasyData nicht zu vertretende ungewöhnliche Einflüsse verursacht worden sind.
EasyData haftet nicht für Softwaremängel, die sich aus der Nutzung von Open-Source-Software ergibt. EasyData wird bemüht sein, diese Mängel zu beheben oder Ersatzfunktionen zu erstellen.
X. Transportschäden, Rücksendungen
Der Kunde ist verpflichtet, dem Frachtführer, der die Ware anliefert, eine äusserlich erkennbare Beschädigung der Ware bei Ablieferung anzuzeigen und den Schaden hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Äusserlich nicht erkennbare Beschädigungen der Ware sind spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Frachtführer anzuzeigen. Die beschädigte Ware hat der Kunde bis zur Begutachtung durch einen Sachverständigen zur Verfügung zu halten.
Rücksendung mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind nur nach vorherigem Einverständnis durch EasyData gestattet. Die Rücksendung hat für EasyData kostenfrei und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen.
XI. Haftung
EasyData haftet für Schäden des Auftraggebers nur, soweit EasyData, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen oder deren Verletzung oder auf einem sonstigen Rechtsgrund beruhen.
Ist der Auftraggeber ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ersetzt EasyData in jedem Falle mit Ausnahme der vorsätzlichen Schadensverursachung nur den Schaden, der für EasyData nach Art und Umfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller EasyData bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände voraussehbar war.
EasyData haftet nicht für den Verlust oder die Verfälschung von Daten.
XII. Instandsetzung, Wartung und Reparatur
Für Instandsetzungs- bzw. Wartungsverträge gelten gesonderte Vertragsbedingungen von EasyData. Bei Geräten ohne Instandsetzungs- bzw. Wartungsverträgen kommen nach Ablauf der Gewährleistung (hier sind die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers zugrundegelegt ) die Reparaturbedingungen für Kunden ohne Wartungsvertrag zur Anwendung.
XIII. Lizenzpflichtige Software
Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäss gesondert abzuschliessender Vereinbarung unter den dort genannten Bedingungen.
XIV. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.
XV. Datenschutz
Der Kunde stimmt der der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung durch EasyData durch seine mit der Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zweck der Ausführung der Bestellung und zur Unterichtung über weitere Leistungen, sowie Erstellung von Angeboten durch EasyData zu.
XVI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Eschborn.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als ausschliesslicher Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2.2005